SBH | Schulbau Hamburg

ANHANG

A. Rechtsform

Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg
Landesbetrieb nach § 106 Abs. 1 der LHO (Landeshaushaltsordnung)
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

B. Allgemeine Angaben

Der Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist als eigenständiger Dienstleister für Bau und Bewirtschaftung von Schulimmobilien tätig. Dieser erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die bewirtschaftete Mietfläche beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 auf rd. Tm² 2.502 (Vorjahr: Tm² 2.484). Die Freie und Hansestadt Hamburg haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Landesbetriebes.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Bilanz ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB gegliedert (§ 266 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Unter dem Posten Materialaufwand erfolgt der Ausweis der gesamten Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen. Mit der Aufstellung der Bilanz, der GuV, des Anhangs, der Kapitalflussrechnung, des Lageberichts und der Abrechnung des Wirtschaftsplanes erfüllt der Landesbetrieb Schulbau Hamburg die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zu §§ 106 LHO.

Maßgeblich für die Definition als verbundenes Unternehmen ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 106 LHO der Einbezug in den Konzern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).

Ansatz, Ausweis und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Aufsicht führende Behörde ist die Finanzbehörde Hamburg.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

C. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

2. Unfertige Leistungen

Die abrechenbaren unfertigen Leistungen wurden mit bis zum Bilanzstichtag angefallenen Fremdleistungen, Materialaufwendungen sowie Eigenhonoraren bilanziert. Die Ermittlung der Eigenhonorare erfolgt auf der Grundlage der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Aufgrund der großen Anzahl von Projekten sowie der Steuerungskomplexität werden beim SBH die Eigenhonorare in Form einer prozentualen Pauschale ermittelt.

Die unfertigen Leistungen wurden in Einzelfällen um Abschreibungen gemindert, wenn der voraussichtliche Verkaufserlös die bisher aufgelaufenen und noch entstehenden Aufwendungen unterschreitet. Werden höhere Verluste als bisher aktivierte Herstellungskosten erwartet, werden entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken werden die Forderungen um Einzelwertberichtigungen gemindert.

4. Eigenkapital

Eigenkapital ist die Ausstattung mit dauerhaftem Kapital, das nicht mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet ist. Der Dienstleister Schulbau Hamburg wurde bei Gründung zum 1. Januar 2013 mit keinem Eigenkapital ausgestattet.

5. Sonderposten

Sonderposten sind Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen. Sie wurden zum Nominalwert in die Bilanz eingestellt. Schulbau Hamburg wendet durchgängig das Bruttoverfahren an. Das heißt, dass eine Passivierung in Höhe des Zuwendungsbetrages erfolgt und entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes eingestellt und aufgelöst wird.

6. Rückstellungen

Alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wurden in den Rückstellungen berücksichtigt. Die Bildung erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages und nach sorgfältiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Sabbatjahrverpflichtung wurden versicherungsmathematisch durch die ABV – Aktuar- und Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgung mbH ermittelt. Hierbei wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Der bei der Ermittlung der Sabbatjahrverpflichtungen zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 0,51 % p. a. (Vorjahr: 0,72 % p. a.). Weiterhin wurde wie im Vorjahr eine Gehaltsdynamik von 1,50 % p. a. berücksichtigt.

Ab dem Jahresabschluss 2014 werden keine Rückstellungen für Pensionen bei den Landesbetrieben gebildet, da der Kernhaushalt die Leistungspflicht gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zu erfüllen hat.

Die Rückstellungen betreffen neben den Rückstellungen für unfertige Bauleistungen überwiegend ausstehende Rechnungen für Bau- und Bewirtschaftungskosten, deren Ermittlung vor allem auf dem zum Bilanzstichtag geschätzten Bautenstand der unfertigen Leistungen sowie auf dem geschätzten Verbrauch bezogener Betriebskosten beruht. Außerdem wurden Einstellungen in die Drohverlustrückstellungen gebucht.

7. Verbindlichkeiten

Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Verbindlichkeiten werden zum Stichtag ermittelt und mit dem Erfüllungsbetrag in die Bilanz eingestellt.

Für langfristige Instandhaltungs- und Rückbauverpflichtungen werden Entgelte als erhaltene Anzahlungen vereinnahmt. Hiermit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Zeitpunkt des Entgeltflusses und der Leistungserbringung zeitlich auseinanderfallen.

D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Erläuterungen zur Bilanz

1.1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens im Anlagenspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

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ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGS- / HERSTELLUNGSKOSTENENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGENBUCHWERTE
Stand am 1.1.2020 Zugang Abgang Umbuchung Stand am 31.12.2020 Stand am 1.1.2020 Zugang Umbuchung Abgang Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2020Stand am 31.12.2019
in €
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Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 2.179.601,13 65.224,15 0,00 0,00 2.244.825,28 1.708.820,20 224.753,40 0,00 0,00 1.933.573,60 311.251,68470.780,93
2.179.601,13 65.224,15 0,00 0,00 2.244.825,28 1.708.820,20 224.753,40 0,00 0,00 1.933.573,60 311.251,68470.780,93
Sachanlagen
Bauten für eigene Zwecke und grundstücksgleiche Rechte
Kaufcontainer 2.284.841,16 0,00 0,00 0,00 2.284.841,16 1.103.040,28 261.527,59 0,00 0,00 1.364.567,87 920.273,291.181.800,88
Grundstücke und Außenanlagen 1.565.810,82 101.259,21 0,00 0,00 1.667.070,03 482.211,71 157.271,79 0,00 0,00 639.483,50 1.027.586,531.083.599,11
Sonstige bauliche Maßnahmen 1.111.638,51 731.146,55 0,00 0,00 1.842.785,06 193.019,38 751.910,82 0,00 0,00 944.930,20 897.854,86918.619,13
4.962.290,49 832.405,76 0,00 0,00 5.794.696,25 1.778.271,37 1.170.710,20 0,00 0,00 2.948.981,57 2.845.714,683.184.019,12
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Technische Anlagen 783.156,36 180.131,78 0,00 0,00 963.288,14 142.354,68 76.373,13 0,00 0,00 218.727,81 744.560,33640.801,68
Betriebs- und Geschätsausstattung 3.011.443,78 313.896,09 0,00 0,00 3.325.339,87 1.402.624,93 337.376,14 0,00 0,00 1.740.001,07 1.585.338,801.608.818,85
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 203.958,63 -203.958,63 0,00 0,00 0,00 203.958,63 0,00 -203.958,63 0,00 0,000,00
3.794.600,14 697.986,50 -203.958,63 0,00 4.288.628,01 1.544.979,61 617.707,90 0,00 -203.958,63 1.958.728,88 2.329.899,132.249.620,53
Anlagen im Bau 268.576,20 515.320,47 0,00 0,00 783.896,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 783.896,67268.576,20
9.025.466,83 2.045.712,73 -203.958,63 0,00 10.867.220,93 3.323.250,98 1.788.418,10 0,00 -203.958,63 4.907.710,45 5.959.510,485.702.215,85
Summe Anlagevermögen 11.205.067,96 2.110.936,88 -203.958,63 0,00 13.112.046,21 5.032.071,18 2.013.171,50 0,00 -203.958,63 6.841.284,05 6.270.762,166.172.996,78

1.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegenüber dem Kernhaushalt der FHH i. H. v. T€ 141.413 (Vorjahr: T€ 72.459) enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen i. H. v. T€ 244.105 (Vorjahr: T€ 79.250) gegenüber vollkonsolidierten Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 133.886 (Vorjahr: T€ 71.857) sonstige Forderungen und mit T€ 110.363 (Vorjahr: T€ 7.721) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

1.3. Sonstige Rückstellungen

Diese betrugen im Geschäftsjahr 2020 T€ 157.730 (Vorjahr: T€ 158.712). Eine detaillierte Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen ist dem als integraler Bestandteil beigelegten Rückstellungsspiegel zu entnehmen.

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Stand 1.1.2020Verbrauch 2020Auflösung 2020Umbuchung 2020Zuführung 2020 Stand 31.12.2020
in €
in €
in €
in €
in €
in €
Rückstellungen für Resturlaub
und Überstunden
3.538.171,373.538.171,370,000,003.849.026,853.849.026,85
Altersteilzeit-Rückstellungen24.049,0024.049,000,000,000,000,00
Sabbat-Rückstellungen202.292,00150.182,000,000,0040.877,0092.987,00
226.341,00174.231,000,000,0040.877,0092.987,00
Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen, unfertige Erzeugnisse
11.045.391,028.868.787,46435.313,73-98.708,2622.726.647,1724.369.228,74
Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen, fertige Erzeugnisse
66.921.461,0234.883.799,307.480.196,1298.708,2646.397.380,5871.053.554,44
Rückstellungen Instandhaltung nach
Prüfverordnung
640.000,000,000,000,000,00640.000,00
Rückstellungen Bewirtschaftung8.100.000,007.970.270,56129.729,440,0010.400.000,0010.400.000,00
Rückstellungen geplante Instandhaltung8.713.526,276.439.435,102.261.693,960,005.242.703,045.255.100,25
Rückstellungen kleine Instandhaltung1.313.473,601.313.473,600,000,001.531.000,001.531.000,00
Rückstellungen Verwaltung280.500,00155.659,16124.840,840,00210.250,00210.250,00
19.047.499,8715.878.838,422.516.264,240,0017.383.953,0418.036.350,25
Rückstellungen Prozesskosten352.424,0088.531,18146.359,260,001.875.072,551.992.606,11
Drohverlust-Rückstellungen57.580.317,859.293.754,5421.464.111,020,0011.513.370,5038.335.822,79
Summe sonstige Rückstellungen158.711.606,1372.726.113,2732.042.244,370,00103.786.327,69157.729.576,18

1.4. Verbindlichkeiten

Es bestehen folgende Restlaufzeiten:

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Gesamtbis 1 Jahr1–5 Jahre*ab 5 Jahre
in T€
in T€
in T€
in T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen216.112203.03913.0730
Vorjahr35.22723.06312.1640
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2.3212.32100
Vorjahr3.6653.66500
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern2.1902.19000
Vorjahr2.5692.56900
Verbindlichkeiten gegen sonstige verbundene Unternehmen20320300
Vorjahr60760700
Sonstige Verbindlichkeiten12212200
Vorjahr545400
Summe220.948207.87513.0730
Vorjahr42.12129.95812.1640

* Es handelt sich um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern, sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 1.033 (Vorjahr: T€ 1.206) sowie noch nicht verwendete Investitionszuschüsse i. H. v. T€ 1.157 (Vorjahr: T€ 1.363) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen T€ 203 (Vorjahr: T€ 607) enthalten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern, sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt der FHH i. H. v. T€ 1.747 (Vorjahr: T€ 2.018) enthalten.

2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

2.1. Umsatzerlöse

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20202019
in T€
in T€
420.532522.634
davon Erlöse aus Bauleistungen/Sanierungen 222.720328.754
davon Erlöse Leistungsentgelt II192.057189.480
davon Kostenerstattungen durch Behörden und Sonstiges4.7963.441
davon Geschäftsbesorgung959959

Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr vollständig im Inland erbracht und enthalten keine periodenfremden Erlöse (Vorjahr: T€ 167).

2.2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. T€ 32.042 (Vorjahr: T€ 11.447) und aus Zuschreibungen im Vorratsvermögen i. H. v. T€ 1.725 (Vorjahr: T€ 770) enthalten. Weitere periodenfremde Erträge bestehen im Berichtsjahr i. H. v. T€ 1.013 (Vorjahr: T€ 351).

2.3. Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung i. H. v. T€ 4.183 (Vorjahr: T€ 4.100) enthalten.

2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind T€ 30 (Vorjahr: T€ 2) periodenfremde Aufwendungen enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Leasingverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Mietverträgen entstehen dem Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg künftig finanzielle Verpflichtungen i. H. v. T€ 18.494. Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen 2021 und 2029. Für das Geschäftsjahr 2021 wird die finanzielle Verpflichtung T€ 2.160 betragen.

2. Personal

Im Jahresdurchschnitt 2020 beschäftigte SBH folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

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2020202020192019
Beschäftigte
Anteil in %
Beschäftigte
Anteil in %
Arbeitnehmer/innen980 957
davon Teilzeit22422,922823,8
davon Frauen30030,629330,6
Beamte/innen48 51
davon Teilzeit1122,91427,5
davon Frauen2450,02752,9
Studenten/innen im dualen Studium8 5
Versorgungsempfänger/innen320 320
SBH gesamt1.036 1.013
davon Teilzeit23522,724223,9
davon Frauen32431,332031,6
Schwerbehindertenquote 16,2 16,5

In Teilbereichen erfolgt über die SBH-GMH-Innen-GbR ein Ressourcenaustausch. SBH erhält von der FHH einen Zuschuss für Versorgungszuschläge, sodass SBH durch die Versorgungsbezüge nicht belastet ist.

3. Geschäftsführer

Als Geschäftsführer von Schulbau Hamburg waren für das Geschäftsjahr 2020 Herr Ewald Rowohlt (Sprecher, operative Bereiche), Brome, und Frau Mandy Herrmann (Finanzen und zentrales Facilitymanagement), Hamburg, bestellt.

Gemäß Nr. 1.6.3.3 der VV zu § 106 LHO ist §  285 Abs. 9 HGB (Angabe über Bezüge der Geschäftsführer) nicht anzuwenden.

4. Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern, die keine Bezüge erhielten:

  • Herr Senator Dr. Andreas Dressel, Präses der Finanzbehörde, Vorsitzender,
  • Herr Staatsrat Rainer Schulz (Behörde für Schule und Berufsbildung), stellvertretender Vorsitzender,
  • Herr Staatsrat Christoph Holstein (Behörde für Inneres und Sport),
  • Frau Staatsrätin Dr. Eva Gümbel (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke),
  • Frau Dr. Isabella Niklas (Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH),
  • Frau Dr. Barbara Jacobs (Finanzbehörde),
  • Frau Susanne Metz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen),
  • Herr Thomas Weiße (Stellvertretender Vorsitzender Personalrat, als Beschäftigtenvertreter SBH), seit 2. Dezember 2020,
  • Herr Klaus Lüpnitz (Schwerbehindertenvertreter Personalrat, als Beschäftigtenvertreter SBH), seit 15. April 2020.

Folgende Mitglieder sind aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden:

  • Herr Peter Herkenrath (Sachbearbeiter, als Beschäftigtenvertreter SBH) am 31. Januar 2020 und
  • Frau Olivia Wranik-Dirnagel (Teamleiterin, als Beschäftigtenvertreterin SBH) am 10. September 2020.

5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit unterhält der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg Geschäftsbeziehungen zu Behörden, Bezirksämtern, Landesbetrieben, Sondervermögen sowie öffentlichen Unternehmen der FHH. Hierbei handelt es sich um Geschäfte mit und zwischen mittel- und unmittelbar in 100%igem Anteilsbesitz stehenden Unternehmen, die in den Konzernabschluss der FHH einbezogen sind.

Darüber hinaus steht der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg auch in Geschäftsbeziehungen mit privaten Geschäftspartnern sowie Einheiten, die nicht in 100%igem Anteilsbesitz der FHH stehen.

Gemäß den VV zu den §§  61, 63 und 64 LHO haben grundsätzlich alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen zu erfolgen. In Einzelfällen können jedoch im staatlichen Interesse gemäß Vorgabe der Aufsicht führenden Behörde oder von Senat und Bürgerschaft aufgrund politischer Absichten und Zielsetzungen Leistungsbeziehungen zustande kommen, die nicht zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Derartige Leistungen – hier z.B. insbesondere Überlassungen zur unentgeltlichen Nutzung, Überlassungen oder Veräußerungen unter Wert oder unentgeltliche Veräußerungen – sind regelhaft im Wege der Feststellung des Haushaltsplanes der FHH oder im Einzelfall durch gesonderte Drucksachen von Senat und Bürgerschaft zu genehmigen und im jeweiligen Haushaltsbeschluss zu veröffentlichen.

Bei SBH erfolgen, unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten möglichen Einschränkungen, alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.

6. Abschlussprüfungshonorar

Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Gesamthonorar für Prüfungsleistungen des Jahresabschlusses 2020 beträgt T€ 25.

7. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss 2020 i. H. v. T€ 3.683 wird in Abstimmung mit der Finanzbehörde Hamburg auf neue Rechnung vorgetragen.

Hamburg, 31. März 2021

SBH | Schulbau Hamburg

Ewald Rowohlt
Geschäftsführer (Sprecher)
Mandy Herrmann
Geschäftsführerin